Der Begriff Polizeigewalt wird in der Kriminologie und den Medien verwendet, um körperliche und psychische Gewalt zu beschreiben, die von Polizisten ausgeübt wird.[1] Die Anwendung von Gewalt ist vom Gesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und dann nur in einem verhältnismäßigen Ausmaß. Insbesondere in der gesellschaftlichen Debatte bezieht sich der Begriff oft auf unrechtmäßige Gewaltanwendung und wird dann synonym mit Polizeiübergriff[2] oder Polizeiwillkür[3][4] verwendet.
In Deutschland schwanken die Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Polizeigewalt zwischen 2000 und 3000 pro Jahr. Nur ein Bruchteil (~2 %) der Anzeigen führt letztlich zu einer Anklage.[5] Polizeigewalt findet in Deutschland hauptsächlich auf Großveranstaltungen statt, wobei vor allem junge Männer übermäßiger Polizeigewalt zum Opfer fallen und diese ausüben. Marginalisierte Gruppen zeigen sich als besonders häufig betroffen.[5]
Sowohl international als auch inländisch wird die behördliche Aufarbeitung von Polizeigewalt in Deutschland kritisiert, da die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften gegenüber gewöhnlichen Verfahren deutliche Abweichungen zeigt.[6][7][8] Die Ursachen werden unter anderem in nicht ausreichend gründlichen und unabhängigen Ermittlungen und einer gewissen Definitionsmacht der Polizei vermutet (siehe Verfahrenserledigung und Gewaltbewertung).[5]
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